Private Krankenversicherung

Meist ist die (Teil-)Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung unproblematisch. Es gibt jedoch Unterschiede hinsichtlich des Kostenanteils pro Sitzung sowie Unterschiede hinsichtlich der Gesamtanzahl übernommener Therapiestunden. Bitte sprechen Sie dazu vorab mit Ihrem Sachbearbeiter und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Gesetzliche Krankenversicherung (Kostenerstattung)

Grundsätzlich kann die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung in einer Privatpraxis wie meiner übernehmen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Die Bewilligungsquote ist zwischen (und innerhalb) der gesetzlichen Krankenversicherungen allerdings sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob und wie diese die Kosten übernehmen würde. Nähere Informationen finden Sie z.B. hier:

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

Beihilfe

Sollten Sie Mitglied einer Beihilfekasse sein, bekommen Sie in der Regel 50% bis 100% der Kosten für die Psychotherapie erstattet. Bitte sprechen Sie dazu vorab mit ihrem Sachbearbeiter und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie allein. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine genaue Aufstellung der Kosten erhalten Sie im ersten Gespräch in Form einer Honorarvereinbarung.

Warum selbst zahlen?

Viele Praxen, bei der die Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden, haben eine lange Warteliste. Wenn Sie jedoch nicht warten wollen (oder können), bietet die Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis eine Alternative. Sie müssen nichts beantragen und auf keine Genehmigung warten.

Ein weiterer Vorteil ist, dass es keine Speicherung Ihrer Diagnose oder anderer Daten in behördlichen Akten gibt. Sie bleiben also anonym und können unabhängig und frei vom Versicherungssystem eine Psychotherapie beginnen. Denn anders als bei Psychotherapien über die gesetzliche oder private Krankenversicherung, wird nirgendwo hinterlegt, dass Sie sich in einer Psychotherapie befinden. Somit werden Ihre Daten nirgends gespeichert und es entstehen keine Nachteile, bspw. bei Ihrer Einstufung in der Privatversicherung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für die Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Dafür benötigen Sie allerdings ein amtsärztliches Attest, welches die Notwendigkeit bestätigt und vor der Behandlung ausgestellt wurde. In der Regel reicht eine einfache Bescheinigung oder ein Vermerk des Amtsarztes auf dem Attest des Hausarztes. Bzgl. der genauen Formalitäten sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.